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Friedensrichter gesucht!

Bekanntmachung über die Neuwahl eines Friedensrichters

 

In der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg/Weißenborn läuft die Amtszeit der Schiedsstelle ab. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter wahrgenommen, der bei der Ausübung seines Amtes die Bezeichnung „Friedensrichterin“ oder „Friedensrichter“ trägt.

 

Für dieses Amt wird daher ein Nachfolger gesucht und ein Stellvertreter.

 

Ein Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Friedensrichter kann nicht sein, wer:

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitz oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Friedensrichter soll nicht sein, wer:

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
  • nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltene Grundsätze verletzt hat oder
  • für das frühere Ministerium der Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

 

Interessenten für dieses Ehrenamt melden sich bitte bis 11. August 2023 in der Gemeindeverwaltung Lichtenberg/Erzgeb., Hauptamt, Bahnhofstraße 3 A, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.

Eine formlose Bewerbung ist ausreichend.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Weißenborn
Fr, 21. Juli 2023

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