Berthelsdorf - © Frank Rothe | zur StartseiteBerthelsdorf Bahnhof und Hüttenteich - © Frank Rothe | zur StartseiteSchloss und Freibad Weißenborn - © Frank Rothe | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Friedensrichter

Was ist ein Friedensrichter:

Ein Friedensrichter wird meist über eine kommunale Wahl bestimmt oder von einer Kommission ausgewählt, um den gesellschaftlichen Frieden bei Streitigkeiten im Bereich der unteren Gerichtsbarkeit zu wahren, d. h. bei Zivilsachen von geringem Streitwert, kleineren Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Was darf ein Friedensrichter:

Kommt es zu einem Streitfall, bestimmt der Friedensrichter einen Termin, zu dem beide Parteien persönlich erscheinen müssen. Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen.

Wie kann man Friedensrichter werden:

Voraussetzungen

  1. Juristische Grundkenntnisse, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick.

  2. aktives Zuhören, gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit.

  3. lösungsorientiertes und strukturiertes Vorgehe.

  4. vernetztes Denken.

  5. Humor, Geduld, Belastbarkeit,

  6. kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich

 

Friedensrichter der Gemeinde Weißenborn:

     Herr Gerd Schönberg

     Am Kirschberg 16

     09600 Weißenborn

     Tel.: 03731/ 20 39 59

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=friedensrichter