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Friedensrichter

 

Was ist ein Friedensrichter:

Ein Friedensrichter wird meist über eine kommunale Wahl bestimmt oder von einer Kommission ausgewählt, um den gesellschaftlichen Frieden bei Streitigkeiten im Bereich der unteren Gerichtsbarkeit zu wahren, d. h. bei Zivilsachen von geringem Streitwert, kleineren Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Was darf ein Friedensrichter:

Kommt es zu einem Streitfall, bestimmt der Friedensrichter einen Termin, zu dem beide Parteien persönlich erscheinen müssen. Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen.

Wie kann man Friedensrichter werden:

Voraussetzungen

  1. Juristische Grundkenntnisse, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick.

  2. aktives Zuhören, gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit.

  3. lösungsorientiertes und strukturiertes Vorgehen.

  4. vernetztes Denken.

  5. Humor, Geduld, Belastbarkeit,

  6. kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich

Friedensrichter VG Lichtenberg-Weißenborn

Zum 15.06.2026 wurden Frau Josefine Leißner zur Friedensrichterin und Herr Reno Nimmrichter zum Stellvertretenden Friedensrichter vom Amtsgerichtes Freiberg berufen. 

Friedensrichterin der Gemeinde Weißenborn:

     Frau Josefine Leißner

     Tel.: 0160 525 63 18

     Mail:

     Sitz: 09638 Lichtenberg/Erzgeb.

Vertreter der Friedensrichterin der Gemeinde Weißenborn

     Herr Reno Nimmrichter

     Tel.: 0160 787 28 52

     Mail:

     Sitz: 09600 Weißenborn/Erzgeb.

 

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=friedensrichter